Besuchsregelung der Einrichtungen der Hohenhonnef GmbH
Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,
grundsätzlich gelten für die Hohenhonnef GmbH die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen gelten unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Genehmigung durch das Infektionsschutzgesetz.
Um Infektionen zu vermeiden und das Recht der Bewohner auf Teilhabe und soziale Kontakte sicherzustellen, gelten für alle Standorte folgende Regeln:
- Bitte melden Sie sich vor Ihrem geplanten Besuch im jeweiligen Wohnhaus an und vermeiden Sie einen Besuch, wenn Sie Corona Symptome aufweisen.
- Jede Bewohner*in hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten.
- Es besteht FFP2-Maskenpflicht!
- Bitte halten Sie die aktuellen Hygienevorgaben ein. (Schutzausrüstung, Nieshygiene, Abstandsgebot usw.)
- Bitte melden Sie uns direkt, wenn Sie nach dem Besuch Krankheitssymptome haben, damit auch der besuchte Bewohner untersucht wird.
- Bitte vermeiden Sie Kontakt mit anderen Bewohnern und halten zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Bitte halten Sie diese Regelung unbedingt ein!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Wohle aller.
Bleiben Sie gesund!